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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SWISSclaiming GmbH

1.Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, welche SWISSclaiming GmbH für seine Kunden anbietet. Die Parteien können schriftlich von diesen AGB abweichende Regelungen treffen. Diese AGB, vorbehältlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen, bilden die Vertragsgrundlage für die Erbringung von Leistungen der SWISSclaiming GmbH gegenüber dem Kunden.

2.Grundlagen der Geschäftsbeziehungen

Vertragsgegenstand sind die im Einzelfall vereinbarten und von der SWISSclaiming GmbH auszuführenden Tätigkeiten. Hauptsächlich geht es aber um die Geltendmachung der Leistungsschutzrechte in der Schweiz. Die SWISSclaiming GmbH kann keine Gewährleistung oder Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher Ereignisse oder Folgen gewähren, auch wenn er dem Kunden beratend zur Seite steht. Aus diesem Grunde kann die SWISSclaiming GmbH ungeachtet der Überlassung bestimmter Arbeitsergebnisse auch keine verbindlichen Erklärungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen hinsichtlich des Eintritts von bestimmten Ergebnissen abgeben. 

Soweit Terminangaben nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherung vereinbart sind, gelten sie als allgemeine Zielvorgabe.

Gutachten, Stellungnahmen, Präsentationen und dergleichen sind erst mit ihrer rechtsgültigen Unterzeichnung verbindlich. Zwischenberichte und vorläufige Arbeitsergebnisse, deren Entwurfscharakter ausdrücklich festgehalten wird oder sich aus den Umständen ergibt, können vom endgültigen Ergebnis erheblich abweichen und sind daher nicht verbindlich. 

Die SWISSclaiming GmbH kann sich zur Leistungserbringung geeigneter Dritter bedienen; diese unterliegen ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht gemäss Ziffer 6. 

Nachträglich vereinbarte Leistungsänderungen können eine Anpassung des Honorars nach sich ziehen.

3.Mitwirkung des Kunden

Alle zur ordnungsgemässen Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen sind vom Kunden rechtzeitig der SWISSclaiming GmbH zu übermitteln. Die SWISSclaiming GmbH darf davon ausgehen, dass gelieferte Unterlagen und Informationen richtig und vollständig sind.

Überlassene Unterlagen und Informationen werden von der SWISSclaiming GmbH nicht auf ihre Richtigkeit und Gesetzmässigkeit geprüft. 

4.Digitaler Informationsaustausch

Die Parteien können für die Abwicklung Ihrer Dienstleistungen und für die Kommunikation elektronische Lösungen (E-Mail, Kommunikationsplattform, Cloud-Dienste und Ähnliches) einsetzen. Bei der elektronischen Übermittlung und Speicherung können Daten abgefangen, vernichtet, manipuliert oder anderweitig nachteilig beeinflusst werden sowie aus anderen Gründen verloren gehen und verspätet oder unvollständig ankommen. Jede Partei hat daher in eigener Verantwortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung, Entgegennahme und Speicherung sowie zur Erkennung von inhaltlich oder technisch mangelhaften Elementen zu treffen.

Die SWISSclaiming GmbH trifft angemessene Vorkehrungen um sicherzustellen, dass sich seine Datenverarbeitungssysteme und die Kundendaten in der Schweiz oder einem sicheren Drittstaat befinden, und dass die Daten angemessen gegen Verlust und Diebstahl abgesichert sind. Der SWISSclaiming GmbH ist es freigestellt, entsprechende Dienste bei professionellen Drittanbietern zu beziehen. 

Übermittelt die SWISSclaiming GmbH im Namen des Kunden Daten über elektronische Portale oder in ähnlicher Weise an Drittparteien oder Behörden, so bleibt der Kunde für den Inhalt dieser Daten verantwortlich.

Bei all diesen Anwendungen steht die SWISSclaiming GmbH für eine sorgfältige Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie die Einhaltung der schweizerischen gesetzlichen Vorgaben ein. Er kann aber keine Verantwortung für den absoluten Schutz der Daten und Datenübermittlung übernehmen.

5.Schutz- und Nutzungsrechte

Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an allen durch die SWISSclaiming GmbH erstellten Unterlagen oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Know-hows verbleiben bei demselben. Die SWISSclaiming GmbH räumt dem Kunden jeweils ein zeitlich unbefristetes, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch an den ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Arbeitsergebnissen einschliesslich des jeweils dazugehörigen Know-hows ein.

Die Weitergabe von Unterlagen und sonstigen Arbeitsergebnissen oder von Teilen derselben sowie einzelner fachlicher Aussagen durch den Kunden an Dritte ist nur mit vorgängiger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der SWISSclaiming GmbH zulässig oder wenn sich das Recht zur Weitergabe aus den Umständen ergibt.

Der Kunde darf die ihm von der SWISSclaiming GmbH überlassenen Unterlagen, insbesondere die verbindliche Berichterstattung, nur im unveränderten Zustand verwenden oder, falls er dazu ermächtigt ist, weitergeben. Gleiches gilt für sonstige Arbeitsergebnisse, soweit deren Zweck nicht in einer weiteren Bearbeitung durch den Kunden besteht.

Ein Hinweis auf die bestehende Vertragsbeziehung zwischen den Parteien, insbesondere im Rahmen der Werbung oder als Referenz, ist nur bei gegenseitigem Einverständnis beider Parteien gestattet.

6.Verschwiegenheit

Die SWISSclaiming GmbH ist verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen der Kundenbeziehung Kenntnis erhält, Stillschweigen zu bewahren.

Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen bei Vorliegen einer Ermächtigung des Kunden zur notwendigen Wahrung berechtigter Interessen der SWISSclaiming GmbH, soweit die jeweiligen Dritten einer gleichwertigen Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterliegen, sowie auf gerichtliche oder behördliche Verfügung hin. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Diese Verpflichtung hindert die SWISSclaiming GmbH nicht an der Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Kunden.

7.Honorar

Das Honorar ist Bestandteil des Vertrags und ergibt sich aus einer prozentualen Beteiligung am Gewinn den die SWISSclaiming GmbH für den Kunden erwirtschaftet.

Erforderliche oder vom Kunden gewünschte, nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes führen zu einer angemessenen Anpassung des Honorars.

8.Haftung

Die SWISSclaiming GmbH steht für eine sorgfältige Auftragserfüllung unter Beachtung der Vorgaben des Berufsstandes ein. 

Die SWISSclaiming GmbH haftet für Schäden aus seinen Dienstleistungen im gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Rahmen, namentlich bei rechtswidriger Absicht oder Grobfahrlässigkeit. 

Ist das Verhalten des Kunden mitverantwortlich für den entstandenen Schaden, so ist die SWISSclaiming GmbH von einer Haftung befreit. Als mitverantwortliches Verhalten gelten insbesondere unvollständige, widersprüchliche oder verspätete Informationen und Unterlagen sowie nicht weitergegebene Informationen oder Unterlagen.

 

9.Auflösung des Vertrages und deren Folgen

Der Vertrag kann beidseits jederzeit schriftlich und mit unmittelbarer Wirkung oder auf den Ablauf eines bestimmten Datums ordentlich gekündigt werden. 

Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen durch den Kunden zu vergüten. Die erbrachten Leistungen sind durch den Kunden auf der Grundlage des jeweils geltenden Honorars zu bezahlen.

Erfolgt eine Kündigung zur Unzeit, verpflichtet sich die kündigende Partei, der anderen Partei den Schaden zu ersetzen, welcher ihr durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses zur Unzeit entsteht. 

Im Falle einer Kündigung infolge eines vertragswidrigen Verhaltens einer Partei hat diese der kündigenden Partei den ihr infolge der Kündigung entstehenden Schaden zu ersetzen.

10.Unterlagen und Daten

Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt die SWISSclaiming GmbH dem Kunden dessen Unterlagen und Daten in zu vereinbarender Form zur Verfügung. SWISSclaiming GmbH ist zwecks Dokumentation seiner erbrachten Leistungen berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kopien von Unterlagen und Daten des Kunden zu behalten. 

Der Kunde ist für die Aufbewahrung der Unterlagen und Daten sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Die SWISSclaiming GmbH stellt sicher, dass sie seine Unterlagen und Daten während zehn Jahren aufbewahrt.

 

11.Allgemeines

Diese AGB können von der SWISSclaiming GmbH jederzeit angepasst werden. Sofern der Kunde die neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach Mitteilung ablehnt, gelten sie als genehmigt.

Die AGB unterstehen schweizerischem Recht.

Für sämtliche sich daraus ergebenden Streitigkeiten vereinbaren die Parteien als ausschliesslichen Gerichtsstand den Sitz der SWISSclaiming GmbH

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